MPC Claßen & Peters GmbH |
Service und Leistung ein Leben lang |
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Beurteilung der Überversorgung bei Zusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung |
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Es
gibt drei Formen der staatlichen Förderung von Entgeltumwandlung,
also der betrieblichen Altersversorgung: die Nettoentgeltumwandlung,
die Bruttoentgeltumwandlung und die Pauschalversteuerung (für
bis Ende 2004 abgeschlossene Verträge). Jede hat bestimmte Vor-
und Nachteile. Welche für den Einzelnen die geeignetste ist,
hängt von verschiedenen Faktoren ab. Für jede dieser Förderungsmöglichkeiten
gibt es eine oder mehrere Anlageformen. weiter...
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Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge: |
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Direktversicherung: |
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Die Direktversicherung ist eine besondere Form der Lebensversicherung, die der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer für seine Angestellten abschließt. Bezugsberechtigt sind Beschäftigte oder ihre Hinterbliebenen. Die Finanzierung erfolgt durch Beiträge des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer kann sich beteiligen. |
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| Pensionskasse: | |||||||||||||||||||
Die Pensionskasse ist eine Versorgungseinrichtung ähnlich einer Versicherung, die von einem oder mehreren Unternehmen getragen wird. Der wesentliche Unterschied zur Direktversicherung liegt darin, dass der versorgungsberechtigte Arbeitnehmer selbst Mitglied der Versorgungseinrichtung wird. Der Arbeitgeber leistet Beiträge, an denen sich die Arbeitnehmer beteiligen können. Die Pensionskassen unterliegen dabei strengen Anlagebeschränkungen: Nur ein begrenzter Teil der Anlagemittel kann in Aktien investiert werden. Damit wird das Risiko minimiert, gleichzeitig werden aber auch Gewinnmöglichkeiten eingeschränkt. |
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Pensionsfonds: |
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Der Pensionsfonds ist wie die Pensionskasse eine rechtlich selbständige Einrichtung, die gegen Zahlung von Beiträgen betriebliche Altersvorsorge für den Arbeitgeber durchführt. Auch eine Beteiligung des Arbeitnehmers an der Finanzierung der Beiträge ist dabei möglich. Das angesammelte Versorgungskapital kann relativ frei auf dem Kapitalmarkt investiert werden. Die Höhe der späteren Leistung hängt somit auch von der erzielten Kapitalrendite ab. Weil die Kapitalanlage bei Pensionsfonds im Vergleich zu Direktversicherungen und Pensionskassen wesentlich weniger reglementiert wird, besteht die Möglichkeit, höhere Renditen und damit höhere Versorgungsleistungen zu erzielen. Andererseits wird der Ausfall einer Versorgungsleistung bei Kapitalverlust ausgeschlossen, weil der Arbeitgeber zumindest dafür einstehen muss, dass im Versorgungsfall die Summe der eingezahlten Beiträge zur Verfügung steht. |
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| Unterstützungskasse: | |||||||||||||||||||
Die Unterstützungskasse ist eine selbstständige Versorgungseinrichtung, die auf die von ihr gewährten Leistungen dem Arbeitnehmer formal keinen Rechtsanspruch gewährt. Reicht das Kassenvermögen zur Einbringung der zugesagten Leistungen nicht aus, ist der Arbeitgeber verpflichtet, für die versprochene Leistung einzustehen. Das Vermögen wird durch Zuwendungen des Trägerunternehmens oder durch eigene Vermögenserträge der Unterstützungskasse aufgebaut und erhalten. Auch bei diesem Durchführungsweg kann der Arbeitnehmer an der Finanzierung beteiligt werden. |
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Direktzusage: |
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Die Direktzusage (auch Pensions- oder unmittelbare Versorgungszusage) ist eine Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Beschäftigten oder dessen Angehörigen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen zu gewähren. Sie ist in Deutschland die am weitesten verbreitete Form der betrieblichen Altersvorsorge. Träger der Versorgung ist das Unternehmen. Die Leistungen dazu werden aus betrieblichen Mitteln finanziert. Der Arbeitnehmer kann an der Finanzierung beteiligt werden. |
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