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Anspruch auf Altersvorsorge

 
 
                                 
                                 
   

Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf eine eigenfinanzierte betriebliche Altersversorgung. Der Arbeitgeber muss die Möglichkeit der Entgelt-umwandlung bieten.

Der Gesetzgeber hat sich zum Ziel gesetzt, jedem Arbeitnehmer Zugang zu einer betrieblichen Altersversorgung zu ermöglichen. Diese müssen die Beschäftigten aber selbst finanzieren. Durch die Neuregelungen des "Altersvermögensgesetzes" soll die betriebliche Altersversorgung gestärkt werden.

Arbeitgeber muss ein Angebot machen

Seit Anfang 2002 haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung, das heißt der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer auf Wunsch die Möglichkeit geben, über den Betrieb für sein Alter vorzusorgen.

Besteht für die Branche oder das Unternehmen bereits eine Pensionskasse oder ein Pensionsfonds, darf der Arbeitgeber den Anspruch auf diese Formen beschränken. In anderen Fällen kann der Arbeitnehmer den Abschluss einer Direktversicherung verlangen.

Für tarifliche Gehaltsbestandteile muss eine Entgeltumwandlung durch den jeweils geltenden Tarifvertrag zugelassen sein; Fachleute nennen das "Tarifvorbehalt". Der Tarifvertrag kann auch einen Zugang zu einem betrieblichen Versorgungswerk bieten. Einen Überblick über die bestehenden Tarifregelungen zur betrieblichen Altersvorsorge bekommen Sie mit Hilfe der Datenbank Tarifverträge.

Bislang sind in zahlreichen Branchen mit mehr als 20 Millionen Beschäftigten Tarifverträge zur betrieblichen Altersversorgung abgeschlossen. Deshalb dürfte inzwischen den meisten förderberechtigten Arbeitnehmern von ihrem Arbeitgeber ein Angebot zur Entgeltumwandlung vorliegen.

Tarifverträge zur betrieblichen Altersversorgung können folgende Elemente enthalten:

Die schon bisher von vielen Arbeitgebern gezahlten vermögenswirksamen Leistungen fließen künftig in die betriebliche Altersversorgung.

Der Arbeitgeber zahlt Zuschüsse zu den Beiträgen des Arbeitnehmers, wie dies beispielsweise im Tarifvertrag der Chemiebranche geregelt ist.

Die Arbeitnehmer verzichten auf dem Weg der Entgeltumwandlung auf Teile ihres Weihnachts- oder Urlaubsgelds, wie dies zum Beispiel in der Metall- und Elektroindustrie vorgesehen ist.

Unterschied zu Betriebsrenten

Betriebsrenten gehören in Deutschland schon seit dem 19. Jahrhundert zur Altersvorsorge. Früher wurde die betriebliche Altersversorgung in der Regel ausschließlich vom Arbeitgeber finanziert. Eine Gehalts- oder Entgeltumwandlung wird dagegen vom Arbeitnehmer getragen.

In den alten Bundesländern wurden Betriebsrenten besonders während des "Wirtschaftswunders" in den fünfziger und sechziger Jahren Arbeitnehmern als freiwillige soziale Leistung zugesagt, um qualifiziertes Personal an ein Unternehmen zu binden. 1999 bezogen in den alten Ländern 46 Prozent der Männer und rund neun Prozent der Frauen über 65 Jahre, die zuvor in der Privatwirtschaft beschäftigt waren, eine Betriebsrente. (Quelle: Alterssicherung in Deutschland 1999, Forschungsprojekt im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung, durchgeführt von Infratest Sozialforschung, Stand: August 2001.)

Mit der gestiegenen Arbeitslosigkeit in den achtziger und neunziger Jahren und der wachsenden finanziellen Belastung aus zugesagten Betriebsrenten haben viele Unternehmen ihre Versorgungssysteme für neue Arbeitnehmer geschlossen oder weniger großzügige Zusagen gegeben. In den neuen Ländern spielt die betriebliche Altersvorsorge bisher nur eine geringe Rolle, auch wenn die Zahl der Anspruchsberechtigten seit Mitte der neunziger Jahre geringfügig gestiegen ist.